Eigenbedarfskündigung in Aachen: Ihre Rechte im angespannten Wohnungsmarkt

Der Aachener Wohnungsmarkt ist stark umkämpft. Immer häufiger wird Eigenbedarf als Vorwand genutzt, um langjährige Mieter aus beliebten Vierteln zu verdrängen.

Eigenbedarf in Aachen: Oft nur ein Vorwand für höhere Mieten

Ob im beliebten Frankenberger Viertel, im studentisch geprägten Pontviertel oder im beschaulichen Aachen-Burtscheid: Bezahlbarer Wohnraum ist in Aachen, getrieben durch die RWTH Aachen und die FH, extrem knapp. Investoren und Vermieter nutzen daher nicht selten die Eigenbedarfskündigung als Werkzeug, um Bestandsmieter mit günstigen Altverträgen loszuwerden und die Wohnungen danach teurer neu zu vermieten.

⚠️ Prüfen Sie jede Eigenbedarfskündigung!

Ein Vermieter darf Ihnen nur kündigen, wenn er die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Grund muss konkret und nachvollziehbar im Kündigungsschreiben dargelegt sein. Vorgetäuschter Eigenbedarf berechtigt Sie zu immensem Schadensersatz (Umzugskosten, Mietdifferenz für die neue Wohnung).

Widerspruch einlegen: Die Sozialklausel (§ 574 BGB)

Selbst wenn der Eigenbedarf des Vermieters berechtigt ist, müssen Sie nicht immer ausziehen. Vor dem Amtsgericht Aachen (Adalbertsteinweg) berufen wir uns häufig erfolgreich auf die Härtefallklausel.

Eine besondere Härte liegt vor, wenn:

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Häufige Fragen (FAQ) zur Eigenbedarfskündigung

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?
Die Frist hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab: bis 5 Jahre = 3 Monate, ab 5 Jahren = 6 Monate, ab 8 Jahren = 9 Monate.
Was passiert, wenn der Vermieter gar nicht einzieht?
Zieht der Vermieter nach Ihrem Auszug nicht ein, liegt der Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf nahe. In diesem Fall können wir vor dem Amtsgericht Aachen Schadensersatz (z.B. Umzugskosten, Mehrkosten für die neue Wohnung) für Sie einklagen.