Warum die gesetzliche Erbfolge oft nicht ausreicht
Wer kein Testament verfasst, dessen Vermögen wird nach der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1922 ff. BGB) verteilt. Das Gesetz teilt Erben in sogenannte "Ordnungen" ein (Kinder, Eltern, Großeltern etc.). Für viele Familienmodelle in Aachen ist diese starre Regelung jedoch fatal.
Die Gefahr der ungeschützten Immobilien
Ein klassisches Beispiel: Ein Ehepaar besitzt ein abbezahltes Haus in Aachen-Burtscheid. Der Ehemann verstirbt ohne Testament. Erbt nun die Ehefrau alles? Nein! Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass die Kinder neben der Ehefrau zu Miterben werden. Es entsteht zwangsläufig eine Erbengemeinschaft. Möchten die Kinder ausgezahlt werden, muss die Witwe im schlimmsten Fall das Haus verkaufen, um die Erbansprüche zu bedienen. Solche Tragödien lassen sich durch eine frühzeitige erbrechtliche Beratung vermeiden.
Vorsorge: Das Testament richtig aufsetzen
Mit einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) hebeln Sie die gesetzliche Erbfolge aus und bestimmen selbst, wer Ihr Vermögen erhalten soll. Die juristischen Fallstricke sind jedoch hoch. Ein eigenhändiges Testament muss zwingend von A bis Z handschriftlich verfasst und unterschrieben sein – ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Dokument ist rechtlich nichtig!
Ehepaare setzen sich häufig gegenseitig als Alleinerben ein (Berliner Testament). Die Kinder erben erst dann, wenn beide Elternteile verstorben sind (Schlusserben). Wir prüfen, ob dieses Modell für Sie sinnvoll ist oder ob es zu steuerlichen Nachteilen (Freibeträge) führt, und entwerfen maßgeschneiderte Klauseln zur Absicherung.
Der Pflichtteil: Wenn Angehörige enterbt werden
Sie können in Ihrem Testament zwar frei entscheiden, wem Sie Ihr Vermögen vererben, jedoch schützt das deutsche Erbrecht die engsten Familienangehörigen. Werden Kinder, Ehegatten oder (unter Umständen) Eltern durch ein Testament enterbt, steht ihnen der sogenannte Pflichtteil zu.
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsberechtigte wird also nicht Miteigentümer an Immobilien oder Gegenständen, sondern kann von den Erben die sofortige Auszahlung in Geld verlangen.
| Angehöriger | Gesetzlicher Erbteil (Beispiel) | Pflichtteilsanspruch |
|---|---|---|
| Kind (bei 2 Kindern, verwitwet) | 1/2 des Nachlasses | 1/4 des Nachlasses in Geld |
| Ehegatte (ohne Ehevertrag) | 1/2 des Nachlasses | 1/4 des Nachlasses in Geld |
| Geschwister des Erblassers | Nachrangig | Kein Pflichtteilsrecht! |
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
Häufig versuchen Erblasser, den Pflichtteil zu umgehen, indem sie ihr Haus in Aachen noch zu Lebzeiten an das "Lieblingskind" verschenken. Der Gesetzgeber schiebt dem einen Riegel vor: Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod getätigt wurden, werden dem Nachlass fiktiv wieder hinzugerechnet und erhöhen den Pflichtteil (Pflichtteilsergänzungsanspruch). Ich setze Auskunftsansprüche gegenüber den Erben durch, um genau solche Schenkungen aufzudecken.
Verfahren vor dem Nachlassgericht Aachen
Ist der Erbfall eingetreten, muss das Testament eröffnet oder ein Erbschein beim Amtsgericht Aachen (Nachlassgericht) beantragt werden. Gibt es Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers (z.B. wegen fortgeschrittener Demenz) oder formelle Fehler im Testament, vertrete ich Sie bei der Anfechtung von Testamenten und im Erbscheinsverfahren.
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Regionale Beratung in Erbsachen
Neben unserem Kanzleistandort in Aachen vertreten wir Mandanten in der Städteregion und selbstverständlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland:
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