Wenn das Gehalt ausbleibt: Handeln Sie sofort!
Ein ausbleibendes Gehalt ist nicht nur ärgerlich, es bedroht oft die Existenz. Miete, Kredite und Lebenshaltungskosten laufen weiter. Wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zum vertraglich vereinbarten Termin überweist, gerät er automatisch in Zahlungsverzug. Sie müssen ihn rechtlich nicht einmal mehr anmahnen.
Trotzdem sollten wir strategisch klug vorgehen: Zunächst fordern wir den Arbeitgeber außergerichtlich mit einer kurzen Fristsetzung zur Zahlung auf. Reagiert er nicht, erheben wir umgehend Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Aachen.
Warten Sie nicht monatelang auf Ihr Geld! In fast allen Arbeits- und Tarifverträgen stehen sogenannte Ausschlussfristen. Diese besagen oft, dass Sie Ansprüche auf Gehalt, Boni oder Überstunden innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend machen müssen. Tun Sie das nicht, verfällt Ihr Anspruch ersatzlos – selbst wenn Sie im Recht waren!
Überstundenvergütung: Der Mythos der "Abgeltung"
Viele Arbeitnehmer in Aachen leisten regelmäßig Überstunden. Oft weigern sich Arbeitgeber, diese auszuzahlen oder in Freizeit auszugleichen, und berufen sich auf Klauseln im Arbeitsvertrag wie: "Mit dem Gehalt sind alle Überstunden pauschal abgegolten."
Die gute Nachricht: Solche pauschalen Klauseln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den allermeisten Fällen unwirksam. Sie haben ein Recht auf Vergütung. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre geleisteten Überstunden genau dokumentieren können (Datum, Uhrzeit, angeordnete Aufgabe).
Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld und Boni
Auch Streitigkeiten um Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder variable Boni nehmen zu. Ob Sie einen rechtlichen Anspruch haben, hängt oft von der "betrieblichen Übung" ab. Hat der Arbeitgeber beispielsweise drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, können Sie auch im vierten Jahr darauf bestehen.
Termin zur Erstberatung vereinbarenFAQ – Häufige Fragen zur Gehaltsklage
Wir setzen Ihre Ansprüche regional durch
Neben unserem Kanzleistandort in Aachen vertreten wir Mandanten in der Städteregion und selbstverständlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland:
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