Lohnklage & Überstunden: Holen Sie sich Ihr Geld

Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt zu spät, gar nicht oder weigert sich, geleistete Überstunden zu vergüten? Lassen Sie sich das nicht gefallen. Als Fachanwältin setze ich Ihre finanziellen Ansprüche in Aachen durch.

Wenn das Gehalt ausbleibt: Handeln Sie sofort!

Ein ausbleibendes Gehalt ist nicht nur ärgerlich, es bedroht oft die Existenz. Miete, Kredite und Lebenshaltungskosten laufen weiter. Wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zum vertraglich vereinbarten Termin überweist, gerät er automatisch in Zahlungsverzug. Sie müssen ihn rechtlich nicht einmal mehr anmahnen.

Trotzdem sollten wir strategisch klug vorgehen: Zunächst fordern wir den Arbeitgeber außergerichtlich mit einer kurzen Fristsetzung zur Zahlung auf. Reagiert er nicht, erheben wir umgehend Lohnklage vor dem Arbeitsgericht Aachen.

⚠️ Lebensgefahr für Ihre Ansprüche: Ausschlussfristen!

Warten Sie nicht monatelang auf Ihr Geld! In fast allen Arbeits- und Tarifverträgen stehen sogenannte Ausschlussfristen. Diese besagen oft, dass Sie Ansprüche auf Gehalt, Boni oder Überstunden innerhalb von 3 Monaten schriftlich geltend machen müssen. Tun Sie das nicht, verfällt Ihr Anspruch ersatzlos – selbst wenn Sie im Recht waren!

Überstundenvergütung: Der Mythos der "Abgeltung"

Viele Arbeitnehmer in Aachen leisten regelmäßig Überstunden. Oft weigern sich Arbeitgeber, diese auszuzahlen oder in Freizeit auszugleichen, und berufen sich auf Klauseln im Arbeitsvertrag wie: "Mit dem Gehalt sind alle Überstunden pauschal abgegolten."

Die gute Nachricht: Solche pauschalen Klauseln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den allermeisten Fällen unwirksam. Sie haben ein Recht auf Vergütung. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre geleisteten Überstunden genau dokumentieren können (Datum, Uhrzeit, angeordnete Aufgabe).

Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld und Boni

Auch Streitigkeiten um Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder variable Boni nehmen zu. Ob Sie einen rechtlichen Anspruch haben, hängt oft von der "betrieblichen Übung" ab. Hat der Arbeitgeber beispielsweise drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, können Sie auch im vierten Jahr darauf bestehen.

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FAQ – Häufige Fragen zur Gehaltsklage

Darf ich die Arbeit verweigern, wenn der Lohn fehlt?
Ja, das sogenannte "Zurückbehaltungsrecht" erlaubt es Ihnen, die Arbeit niederzulegen, wenn der Arbeitgeber mit einem erheblichen Teil des Gehalts (in der Regel ab zwei vollen Monatsgehältern) im Rückstand ist. Dieser Schritt muss dem Arbeitgeber aber zwingend vorher unmissverständlich angekündigt werden. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht, springt die Agentur für Arbeit mit dem sogenannten Insolvenzgeld ein. Dieses deckt die ausstehenden Lohnansprüche der letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Hier ist schnelles Handeln und die Einhaltung strenger Fristen gefragt.