Was ist Mobbing im juristischen Sinn?
Nicht jeder Konflikt oder raue Tonfall im Büro ist sofort Mobbing. Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing als ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte ("Bossing"). Entscheidend ist die Dauer und Systematik. Es handelt sich um Handlungen, die isoliert betrachtet oft unscheinbar wirken, in ihrer Gesamtheit aber das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit des Betroffenen massiv verletzen.
Typische Beispiele für Mobbing:
- Ständige, unberechtigte und unsachliche Kritik an der Arbeit
- Soziale Isolation (bewusstes Ignorieren, Ausschluss von Informationen)
- Zuweisung von sinnlosen oder kränkenden Arbeitsaufgaben
- Verbreitung von Gerüchten oder Beleidigungen
Die größte juristische Hürde bei Mobbing-Fällen vor Gericht ist die Beweislast. Sie müssen beweisen, dass die Schikanen stattgefunden haben. Führen Sie ab sofort ein detailliertes Mobbing-Tagebuch: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, den genauen Vorfall, was gesagt wurde und wer (Zeugen) anwesend war.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Ihr Arbeitgeber hat eine gesetzlich verankerte Schutz- und Fürsorgepflicht für Ihre Gesundheit. Wenn Sie Mobbing durch Kollegen oder direkte Vorgesetzte melden, muss der Arbeitgeber (z.B. die Personalabteilung oder Geschäftsführung) eingreifen. Er muss den Vorwürfen nachgehen und die Täter maßregeln (z.B. durch Abmahnung, Versetzung oder sogar Kündigung).
Tut der Arbeitgeber nichts oder geht das Mobbing sogar von der Geschäftsführung selbst aus, macht sich das Unternehmen schadensersatzpflichtig.
Ihre rechtlichen Schritte bei Mobbing
Wenn Gespräche nichts bringen und Ihre Gesundheit leidet, müssen arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden. Als Ihre Anwältin übernehme ich die oft emotional belastende Kommunikation für Sie:
1. Das Zurückbehaltungsrecht
Wenn der Arbeitgeber Sie nicht vor massiven Anfeindungen schützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Arbeitsleistung zurückbehalten – sprich: Sie bleiben zu Hause, der Arbeitgeber muss Ihr Gehalt aber weiterzahlen. Dieser Schritt erfordert jedoch zwingend eine vorherige anwaltliche Prüfung, um keine unentschuldigten Fehlzeiten zu riskieren.
2. Schadensersatz und Schmerzensgeld
Hat das Mobbing zu gesundheitlichen Schäden (wie Depressionen, Burn-out, Schlafstörungen) geführt, können wir vor dem Arbeitsgericht auf Schadensersatz (z.B. Behandlungskosten) und Schmerzensgeld klagen.
3. Trennung zu guten Konditionen
In vielen Fällen ist das Vertrauensverhältnis zum Unternehmen so nachhaltig zerstört, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gesundheitlich nicht mehr zumutbar ist. In dieser Situation streben wir einen Aufhebungsvertrag an oder provozieren eine arbeitgeberseitige Kündigung, um anschließend in einem Kündigungsschutzverfahren eine sehr hohe Abfindung als finanzielle Entschädigung für Sie herauszuverhandeln.
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