Mobbing am Arbeitsplatz: So wehren Sie sich in Aachen

Systematische Schikane durch Kollegen oder Vorgesetzte macht auf Dauer krank. Sie sind dem nicht hilflos ausgeliefert. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich diskret und schützend an Ihrer Seite.

Was ist Mobbing im juristischen Sinn?

Nicht jeder Konflikt oder raue Tonfall im Büro ist sofort Mobbing. Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing als ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte ("Bossing"). Entscheidend ist die Dauer und Systematik. Es handelt sich um Handlungen, die isoliert betrachtet oft unscheinbar wirken, in ihrer Gesamtheit aber das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit des Betroffenen massiv verletzen.

Typische Beispiele für Mobbing:

Der wichtigste Schritt: Das Mobbing-Tagebuch

Die größte juristische Hürde bei Mobbing-Fällen vor Gericht ist die Beweislast. Sie müssen beweisen, dass die Schikanen stattgefunden haben. Führen Sie ab sofort ein detailliertes Mobbing-Tagebuch: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, den genauen Vorfall, was gesagt wurde und wer (Zeugen) anwesend war.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Ihr Arbeitgeber hat eine gesetzlich verankerte Schutz- und Fürsorgepflicht für Ihre Gesundheit. Wenn Sie Mobbing durch Kollegen oder direkte Vorgesetzte melden, muss der Arbeitgeber (z.B. die Personalabteilung oder Geschäftsführung) eingreifen. Er muss den Vorwürfen nachgehen und die Täter maßregeln (z.B. durch Abmahnung, Versetzung oder sogar Kündigung).

Tut der Arbeitgeber nichts oder geht das Mobbing sogar von der Geschäftsführung selbst aus, macht sich das Unternehmen schadensersatzpflichtig.

Ihre rechtlichen Schritte bei Mobbing

Wenn Gespräche nichts bringen und Ihre Gesundheit leidet, müssen arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden. Als Ihre Anwältin übernehme ich die oft emotional belastende Kommunikation für Sie:

1. Das Zurückbehaltungsrecht

Wenn der Arbeitgeber Sie nicht vor massiven Anfeindungen schützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Arbeitsleistung zurückbehalten – sprich: Sie bleiben zu Hause, der Arbeitgeber muss Ihr Gehalt aber weiterzahlen. Dieser Schritt erfordert jedoch zwingend eine vorherige anwaltliche Prüfung, um keine unentschuldigten Fehlzeiten zu riskieren.

2. Schadensersatz und Schmerzensgeld

Hat das Mobbing zu gesundheitlichen Schäden (wie Depressionen, Burn-out, Schlafstörungen) geführt, können wir vor dem Arbeitsgericht auf Schadensersatz (z.B. Behandlungskosten) und Schmerzensgeld klagen.

3. Trennung zu guten Konditionen

In vielen Fällen ist das Vertrauensverhältnis zum Unternehmen so nachhaltig zerstört, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gesundheitlich nicht mehr zumutbar ist. In dieser Situation streben wir einen Aufhebungsvertrag an oder provozieren eine arbeitgeberseitige Kündigung, um anschließend in einem Kündigungsschutzverfahren eine sehr hohe Abfindung als finanzielle Entschädigung für Sie herauszuverhandeln.

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FAQ – Fragen zum Thema Mobbing

Soll ich wegen Mobbing selbst kündigen?
Kündigen Sie niemals unüberlegt selbst! Bei einer Eigenkündigung droht Ihnen fast immer eine Sperre durch das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit). Wenn die ärztliche Dokumentation belegt, dass eine Fortsetzung der Arbeit unzumutbar ist, können Ausnahmen gemacht werden. Klären Sie diesen Schritt aber immer vorher mit uns ab.
Hört das Gericht auch Zeugen an?
Ja, in einem Gerichtsprozess können und müssen Kollegen, die das Mobbing beobachtet haben, als Zeugen geladen werden. Leider zeigt die Praxis, dass Kollegen aus Angst um den eigenen Job oft zurückhaltend aussagen. Genau deshalb ist Ihr eigenes, detailliertes Mobbing-Tagebuch als Beweismittel so immens wichtig.

📍 Lokale Expertise in der Region Aachen

In meiner Kanzlei am Kaiserplatz in Aachen berate ich regelmäßig Mandanten aus unterschiedlichsten Bereichen – etwa aus dem Gesundheitswesen, der öffentlichen Verwaltung oder aus Aachener Start-ups –, die am Arbeitsplatz Konflikte erleben. Vor dem Arbeitsgericht Aachen setzen wir Ihre Rechte notfalls mit Schadensersatzforderungen durch.