Typische Fehler in Aachener Nebenkostenabrechnungen
Die sogenannten "zweiten Mieten" sind in Aachen in den letzten Jahren enorm gestiegen. Viele Mieter im Frankenberger Viertel (mit seinen schlecht isolierten Altbauten) oder in großen Wohnanlagen in Alsdorf und Würselen sind schockiert über immense Nachzahlungen für Gas, Wasser und Strom (häufig über lokale Energieversorger abgerechnet).
Welche Kosten sind überhaupt umlagefähig?
Vermieter legen oft Kosten auf die Mieter um, die diese gar nicht tragen müssen. Ich prüfe detailliert, ob gegen die Betriebskostenverordnung (BetrKV) verstoßen wurde:
- Instandhaltung & Reparaturen: Diese Kosten (z.B. Reparatur der Heizung, Dacharbeiten) muss immer der Vermieter tragen.
- Verwaltungskosten & Bankgebühren: Dürfen ebenfalls nicht auf den Mieter abgewälzt werden.
- Hausmeister: Hier vermischen sich oft umlagefähige Reinigungstätigkeiten mit nicht-umlagefähigen Reparaturarbeiten.
- Leerstand: Steht die Nachbarwohnung in Aachen-Mitte leer, muss der Vermieter die Fixkosten dafür selbst tragen und darf den Umlageschlüssel nicht zu Ihren Lasten ändern.
Der Vermieter muss Ihnen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Versäumt er diese Frist, entfällt sein Anspruch auf Nachzahlung komplett! Sie als Mieter haben nach Erhalt ebenfalls 12 Monate Zeit, Widerspruch einzulegen.
Neben unserem Kanzleistandort in Aachen vertreten wir Mandanten in der Städteregion und selbstverständlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland:
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