Das absolute Verbot der "Eigenmacht"
Einer der schwersten Fehler, den Vermieter begehen können: Sie kündigen dem Mieter wegen Zahlungsverzug, dieser zieht nicht aus, und der Vermieter tauscht kurzerhand das Türschloss aus oder räumt die Möbel auf die Straße. Das ist verbotene Eigenmacht und strafbar (Hausfriedensbruch, Nötigung)!
In Deutschland gilt das staatliche Gewaltmonopol. Sie dürfen eine Wohnung nur mit einem rechtskräftigen Räumungstitel durch einen staatlichen Gerichtsvollzieher räumen lassen. Der Weg dorthin führt zwingend über eine Räumungsklage vor dem Amtsgericht Aachen (bei Wohnraummiete) oder dem Landgericht (bei hohem Gewerbemietstreitwert).
Voraussetzung: Eine wasserdichte Kündigung
Jede Räumungsklage setzt voraus, dass das Mietverhältnis wirksam beendet wurde. Scheitert die Kündigung vor Gericht wegen Formfehlern, wird die Räumungsklage abgewiesen, und der Vermieter bleibt auf allen Kosten sitzen. Die häufigsten Kündigungsgründe sind:
- Zahlungsverzug: Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete im Rückstand ist oder der Gesamtrückstand zwei Monatsmieten erreicht hat.
- Eigenbedarf: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts. Die Gründe müssen im Kündigungsschreiben extrem detailliert und nachvollziehbar dargelegt werden.
- Vertragsverletzung: Unerlaubte Untervermietung, nachhaltige Störung des Hausfriedens oder Zweckentfremdung der Wohnung.
Haben Sie als Mieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug erhalten? Sie können die Kündigung noch nachträglich heilen! Zahlen Sie alle ausstehenden Mietschulden (inklusive der Miete, die bis dahin neu fällig wurde) innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage. Die fristlose Kündigung wird dadurch unwirksam. Achtung: Dieser "Joker" darf nur einmal innerhalb von zwei Jahren gezogen werden.
Ablauf und Kosten am Amtsgericht Aachen
Eine Räumungsklage erfordert Geduld. Von der Einreichung der Klage am Adalbertsteinweg bis zur tatsächlichen Zwangsräumung vergehen oft 6 bis 12 Monate. Das Verfahren läuft wie folgt ab:
- Klageeinreichung & Vorschuss: Der Vermieter muss bei Gericht einen Gerichtskostenvorschuss (abhängig von der Jahreskaltmiete) einzahlen. Erst dann wird die Klage dem Mieter zugestellt.
- Schriftliches Vorverfahren & Verhandlung: Der Mieter kann sich verteidigen (z.B. Mängel, unberechtigter Eigenbedarf).
- Räumungsurteil: Gewinnt der Vermieter, erlässt der Richter das Urteil. Es wird eine Räumungsfrist festgesetzt (meist 2-4 Wochen).
- Die Zwangsräumung: Zieht der Mieter nicht freiwillig aus, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher.
Kosten senken: Die Berliner Räumung
Eine klassische Speditionsräumung kostet den Vermieter schnell 3.000 bis 5.000 Euro im Voraus. Um dieses finanzielle Risiko zu minimieren, beantragen wir oft die sogenannte "Berliner Räumung". Hierbei setzt der Gerichtsvollzieher nur den Mieter vor die Tür und tauscht die Schlösser aus. Die Möbel verbleiben in der Wohnung. Der Vermieter macht sein Vermieterpfandrecht geltend und kann die Wohnung später selbst günstiger räumen.
Ersteinschätzung zur Räumungsklage anfragenFAQ – Häufige Fragen
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