Weihnachtsgeld & Sonderzahlungen einklagen im Raum Aachen

Ihr Arbeitgeber hat das Weihnachtsgeld gekürzt oder komplett gestrichen? Viele Arbeitnehmer in Aachen und Umgebung haben einen Rechtsanspruch auf Sonderzahlungen.

Wann haben Sie in Aachen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

In Deutschland gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dennoch entsteht ein solcher Anspruch sehr häufig durch tarifvertragliche Bindungen oder arbeitsvertragliche Klauseln. Gerade in der Region Aachen mit großen Arbeitgebern wie dem lokalen Universitätsklinikum, großen Forschungseinrichtungen oder produzierenden Traditionsunternehmen greifen häufig starke Tarifverträge (TV-L, IG Metall, IG BCE).

⚠️ Die "Betriebliche Übung"

Hat Ihr Arbeitgeber (auch ohne vertragliche Pflicht) in den letzten drei Jahren vorbehaltlos ein Weihnachtsgeld gezahlt? Dann ist ein Rechtsanspruch durch sogenannte "betriebliche Übung" entstanden! Ein plötzlicher Widerruf ist dann unzulässig.

Spruchpraxis am Arbeitsgericht Aachen

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht vertrete ich seit über 30 Jahren Arbeitnehmer und Führungskräfte direkt vor dem Arbeitsgericht Aachen am Adalbertsteinweg. Die dortige Spruchpraxis bei Klagen auf Sonderzahlungen (13. Monatsgehalt, Boni, Zielvereinbarungsprämien) kenne ich im Detail.

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Häufige Fragen (FAQ) zu Sonderzahlungen

Kann mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld wegen der Wirtschaftslage streichen?
Nein, nicht einseitig. Ist das Weihnachtsgeld arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart, muss der Arbeitgeber zahlen, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage. Nur durch eine Änderungskündigung oder neue vertragliche Einigung ließe sich dies anpassen.
Muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn ich kündige?
Das hängt von der sogenannten Stichtags- oder Rückzahlungsklausel in Ihrem Vertrag ab. Oft sind diese Klauseln jedoch rechtlich unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.