Wie Sie sich als Mieter in Aachen wehren können
Als Mieter in Deutschland, und speziell in begehrten Städten wie Aachen, genießen Sie einen starken gesetzlichen Schutz. Vermieter in Vierteln wie Burtscheid oder Laurensberg können nicht "einfach so" kündigen. Sie benötigen immer ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB).
Typische Kündigungsgründe am Amtsgericht Aachen:
- Eigenbedarf: Der häufigste Grund, der oft als Vorwand genutzt wird (siehe Eigenbedarfskündigung).
- Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug: Sind Sie mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand (z.B. wegen hoher Nachzahlungen an lokale Energieversorger), darf fristlos gekündigt werden. Tipp: Durch vollständigen Ausgleich der Rückstände (innerhalb einer Schonfrist) wird die fristlose Kündigung unwirksam (Schonfristzahlung)!
- Verhaltensbedingte Kündigung: Hausfriedensbruch, andauernder Lärm oder ungenehmigte Untervermietung (häufig in Aachener WGs). Hier muss in der Regel vorher abgemahnt werden.
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