Arbeitsvertrag prüfen & Befristung anfechten

Unterschreiben Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag nicht ungeprüft. Versteckte Klauseln oder ungültige Befristungen können Sie später teuer zu stehen kommen. Ich sorge für Rechtssicherheit, bevor Sie unterschreiben.

Fallen im Arbeitsvertrag erkennen

Ein Arbeitsvertrag regelt das Fundament Ihrer beruflichen Existenz. Häufig verwenden Arbeitgeber standardisierte Formularverträge, die stark einseitig zuungunsten des Arbeitnehmers formuliert sind. Bei der anwaltlichen Vertragsprüfung in meiner Kanzlei in Aachen fokussiere ich mich auf die klassischen "Stolperfallen":

Das Problem: Befristete Arbeitsverträge

Das deutsche Arbeitsrecht ist eigentlich auf unbefristete Verträge ausgelegt. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) setzt für Befristungen sehr strenge Regeln, gegen die Arbeitgeber immer wieder verstoßen.

Die sachgrundlose Befristung

Ein Vertrag darf ohne einen konkreten sachlichen Grund maximal für die Dauer von zwei Jahren befristet werden. Innerhalb dieser zwei Jahre darf er höchstens dreimal verlängert werden. Die Falle: Haben Sie für diesen Arbeitgeber zuvor schon einmal gearbeitet (Zuvorbeschäftigungsverbot), ist eine sachgrundlose Befristung in der Regel unzulässig!

Befristung mit Sachgrund

Häufige Sachgründe sind Schwangerschaftsvertretungen (siehe Mutterschutz) oder projektbezogene Aufgaben. Fällt der Grund jedoch weg oder ist vorgeschoben, ist die Befristung hinfällig.

Die Entfristungsklage: Handeln Sie schnell!

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Befristung rechtswidrig ist, können Sie vor dem Arbeitsgericht Aachen auf ein "unbefristetes Arbeitsverhältnis" klagen. Hier gilt jedoch eine strenge Frist: Sie müssen die Klage spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrages erheben. Andernfalls gilt die Befristung als wirksam.

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FAQ – Häufige Fragen

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?
Ja, ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und ist bindend. Allerdings greift das Nachweisgesetz: Der Arbeitgeber muss Ihnen spätestens nach einem Monat die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen.
Darf die Probezeit länger als 6 Monate sein?
Nein. Die gesetzliche Höchstdauer für eine Probezeit beträgt 6 Monate. In dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach greift – je nach Betriebsgröße – der reguläre Kündigungsschutz.