Fallen im Arbeitsvertrag erkennen
Ein Arbeitsvertrag regelt das Fundament Ihrer beruflichen Existenz. Häufig verwenden Arbeitgeber standardisierte Formularverträge, die stark einseitig zuungunsten des Arbeitnehmers formuliert sind. Bei der anwaltlichen Vertragsprüfung in meiner Kanzlei in Aachen fokussiere ich mich auf die klassischen "Stolperfallen":
- Überstundenklauseln: Pauschale Abgeltungen von Überstunden sind fast immer unwirksam.
- Versetzungsklauseln: Kann der Arbeitgeber Sie einfach an einen anderen Standort (z.B. in eine andere Stadt) versetzen?
- Ausschlussfristen: Extrem kurze Fristen (z.B. Ansprüche verfallen nach 4 Wochen), die Lohnklagen unmöglich machen sollen.
- Vertragsstrafen: Hohe Strafzahlungen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig antreten oder vertragswidrig beenden.
Das Problem: Befristete Arbeitsverträge
Das deutsche Arbeitsrecht ist eigentlich auf unbefristete Verträge ausgelegt. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) setzt für Befristungen sehr strenge Regeln, gegen die Arbeitgeber immer wieder verstoßen.
Die sachgrundlose Befristung
Ein Vertrag darf ohne einen konkreten sachlichen Grund maximal für die Dauer von zwei Jahren befristet werden. Innerhalb dieser zwei Jahre darf er höchstens dreimal verlängert werden. Die Falle: Haben Sie für diesen Arbeitgeber zuvor schon einmal gearbeitet (Zuvorbeschäftigungsverbot), ist eine sachgrundlose Befristung in der Regel unzulässig!
Befristung mit Sachgrund
Häufige Sachgründe sind Schwangerschaftsvertretungen (siehe Mutterschutz) oder projektbezogene Aufgaben. Fällt der Grund jedoch weg oder ist vorgeschoben, ist die Befristung hinfällig.
Wenn Sie vermuten, dass Ihre Befristung rechtswidrig ist, können Sie vor dem Arbeitsgericht Aachen auf ein "unbefristetes Arbeitsverhältnis" klagen. Hier gilt jedoch eine strenge Frist: Sie müssen die Klage spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrages erheben. Andernfalls gilt die Befristung als wirksam.
FAQ – Häufige Fragen
Rechtssicherheit in der gesamten Region
Neben unserem Kanzleistandort in Aachen vertreten wir Mandanten in der Städteregion und selbstverständlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland:
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