Der Spagat: Wohlwollend vs. Wahrheitsgemäß
Ein Arbeitszeugnis ist die Visitenkarte Ihres Berufslebens. Das deutsche Arbeitsrecht verlangt vom Arbeitgeber einen schwierigen Spagat: Das Zeugnis muss einerseits wahrheitsgemäß sein, darf dem Arbeitnehmer aber andererseits das weitere berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (Wohlwollenspflicht).
Weil Arbeitgeber nichts offen Negatives schreiben dürfen, hat sich über Jahrzehnte eine sogenannte "Zeugnissprache" etabliert. Hinter positiv klingenden Formulierungen verbergen sich knallharte Abwertungen und Schulnoten.
Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Die Notenskala
Wenn Sie Ihr Zeugnis in den Händen halten, sollten Sie besonders auf die zusammenfassende Leistungsbeurteilung achten. Hier ein Auszug der gängigen Übersetzungen:
- Note 1 (Sehr gut): "Er/Sie erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit."
- Note 2 (Gut): "Er/Sie erledigte die Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit."
- Note 3 (Befriedigend): "Er/Sie erledigte die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit."
- Note 4 (Ausreichend): "Er/Sie erledigte die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit."
- Note 5 (Mangelhaft): "Er/Sie war stets bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen." (Das bedeutet übersetzt: Er/Sie hat sich angestrengt, aber nichts auf die Reihe bekommen).
Fehlt am Ende des Zeugnisses das Bedauern über Ihr Ausscheiden, der Dank für die gute Zusammenarbeit und die guten Wünsche für die Zukunft? Das werten Personaler als klares Alarmsignal. Ein ansonsten mit "gut" bewertetes Zeugnis wird durch einen fehlenden oder kühlen Schlusssatz komplett entwertet.
Einfaches vs. Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Sie haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stets Anspruch auf ein Zeugnis. Sie müssen jedoch ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Ein einfaches Zeugnis enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Sozialverhaltens.
Tipp: Wenn wir im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder bei einem Aufhebungsvertrag eine Einigung erzielen, verhandle ich immer direkt die Zeugnisnote ("gut" oder "sehr gut") in den Vertrag mit hinein.
Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein unaires, schlechtes oder codiertes Zeugnis ausstellt, fordern wir ihn zunächst außergerichtlich zur Zeugniskorrektur auf. Weigert er sich, erheben wir Klage vor dem Arbeitsgericht Aachen auf Erteilung eines korrekten Zeugnisses.
Wer muss was beweisen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) geht von einem durchschnittlichen Arbeitnehmer aus, was der Note "befriedigend" (3) entspricht. Wollen Sie ein besseres Zeugnis (Gut oder Sehr gut) erstreiten, müssen Sie beweisen, dass Ihre Leistung überdurchschnittlich war. Stellt der Arbeitgeber Ihnen jedoch ein unterdurchschnittliches Zeugnis (Note 4 oder 5) aus, muss er vor Gericht beweisen, warum Sie so schlecht waren.
Zeugnis jetzt anwaltlich prüfen lassenFAQ – Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis
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