Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt
Wenn sich ein Ehepaar trennt, müssen die finanziellen Verhältnisse neu geordnet werden. Dabei wirft das Familienrecht verschiedene Unterhaltsarten auf, die strikt voneinander zu trennen sind. Jeder Anspruch hat eigene Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.
1. Kindesunterhalt & Düsseldorfer Tabelle
Der Kindesunterhalt hat absolute rechtliche Priorität. Der Elternteil, bei dem das Kind nach der Trennung seinen Lebensmittelpunkt hat, leistet seinen Beitrag durch Pflege und Erziehung (Naturalunterhalt). Der andere Elternteil ist im Gegenzug zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet.
Die Höhe richtet sich maßgeblich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Grundlage hierfür bildet die Düsseldorfer Tabelle. Als Fachanwältin für Familienrecht prüfe ich genau, welche Einkünfte angerechnet werden und welche Abzüge (z.B. berufsbedingte Aufwendungen, Kredite) zulässig sind, um den korrekten Zahlbetrag zu ermitteln.
2. Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung)
Vom Tag der Trennung bis zum Tag der rechtskräftigen Scheidung besteht oft ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ziel ist es, den während der Ehe gewohnten Lebensstandard für beide Ehegatten vorerst aufrechtzuerhalten. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, muss er in der Regel 3/7 (bzw. 45%) der Einkommensdifferenz als Trennungsunterhalt zahlen. Wichtig: Auf Trennungsunterhalt kann für die Zukunft rechtlich nicht wirksam verzichtet werden!
3. Nachehelicher Ehegattenunterhalt (nach der Scheidung)
Mit der rechtskräftigen Scheidung endet der Trennungsunterhalt. Ab diesem Tag gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte muss selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Ein nachehelicher Unterhalt wird nur noch in streng geregelten Ausnahmefällen gewährt, zum Beispiel:
- Betreuungsunterhalt: Wenn ein Ehegatte wegen der Betreuung gemeinsamer (Klein-)Kinder nicht oder nur in Teilzeit arbeiten kann.
- Krankheits- oder Altersunterhalt: Wenn eine Erwerbstätigkeit aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr zumutbar ist.
- Aufstockungsunterhalt: Um ehebedingte Nachteile (z.B. Karriereverzicht zugunsten der Familie) auszugleichen.
Unterhalt kann rechtlich in der Regel nicht rückwirkend eingefordert werden. Sie erhalten erst ab dem Monat Unterhalt, in dem Sie den anderen Ehegatten nachweisbar und unter Fristsetzung zur Auskunft über sein Einkommen oder zur Zahlung aufgefordert haben ("Inverzugsetzung"). Warten Sie nach der Trennung also nicht ab, sondern handeln Sie sofort, um keine Gelder zu verschenken.
Auskunftsanspruch: Wenn das Einkommen verschleiert wird
Oft weigert sich der zahlungspflichtige Partner, Auskunft über sein tatsächliches Einkommen zu geben. Manchmal wird plötzlich behauptet, man verdiene weniger oder sei arbeitslos. Ich mache Ihren gesetzlichen Auskunftsanspruch geltend. Gegebenenfalls zwingen wir die Gegenseite vor dem Familiengericht Aachen zur lückenlosen Offenlegung von Gehaltsnachweisen, Steuerbescheiden und Bilanzen (bei Selbstständigen).
Jetzt Unterhaltsansprüche prüfen lassenFAQ – Häufige Fragen zum Unterhalt
📍 Lokale Expertise in der Region Aachen
Besonderes Augenmerk liegt in der Region Aachen auf Angestellten mit schwankendem Einkommen (z. B. Schichtarbeiter im lokalen Produktions- oder Entwicklungssektor) oder Selbstständigen. Hier muss das bereinigte Nettoeinkommen exakt juristisch ermittelt werden.
Ihre Fachanwältin vor Ort
Neben unserem Kanzleistandort in Aachen vertreten wir Mandanten in der Städteregion und selbstverständlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland:
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