Ehevertrag aufsetzen: Klarheit statt Rosenkrieg

Ein Ehevertrag ist nicht unromantisch, sondern ein Zeichen von Verantwortung. Besonders für Unternehmer, Selbstständige oder bei großem Vermögensgefälle schützt eine vertragliche Regelung vor dem finanziellen Ruin im Falle einer Scheidung.

Wann ist ein Ehevertrag absolut notwendig?

Das gesetzliche Eherecht (insbesondere die Zugewinngemeinschaft) ist auf die klassische "Hausfrauenehe" der 60er-Jahre zugeschnitten, in der ein Partner arbeitet und der andere die Kinder betreut. Passt Ihr Lebensmodell nicht in dieses Raster, kann das Gesetz bei einer Scheidung ungerechte Härten produzieren.

In folgenden Konstellationen rate ich in Aachen dringend zu einem Ehevertrag:

Die 3 Säulen des Ehevertrags

Als Fachanwältin erarbeite ich mit Ihnen individuelle Lösungen, die genau auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten sind. Dabei modifizieren wir meist drei rechtliche Bereiche:

1. Der Güterstand (Gütertrennung vs. Modifikation)

Viele Paare wollen die gesetzliche Zugewinngemeinschaft ausschließen und wählen die strikte Gütertrennung. Ein eleganterer Weg ist oft die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Hierbei wird der Zugewinn grundsätzlich beibehalten (was steuerliche Vorteile im Todesfall hat), aber bestimmte Vermögenswerte – wie das eigene Unternehmen oder eine ererbte Immobilie – werden aus der Berechnung komplett herausgerechnet.

2. Nachehelicher Unterhalt

Der nacheheliche Ehegattenunterhalt kann vertraglich stark eingeschränkt, zeitlich befristet oder komplett ausgeschlossen werden. Ausnahme: Der Betreuungsunterhalt (wegen Kindererziehung) kann rechtlich nicht vollständig zulasten des betreuenden Elternteils gestrichen werden.

3. Der Versorgungsausgleich

Hiermit ist der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften gemeint. Vor allem, wenn beide Partner privat vorsorgen, kann der Versorgungsausgleich vertraglich ausgeschlossen werden, was ein späteres Scheidungsverfahren massiv beschleunigt.

Gefahr der Sittenwidrigkeit

Ein Ehevertrag unterliegt der richterlichen Inhaltskontrolle. Wenn ein Vertrag einen Ehegatten extrem einseitig benachteiligt (z.B. eine schwangere Frau unterschreibt kurz vor der Hochzeit den völligen Verzicht auf jeglichen Unterhalt und Zugewinn), kann das Familiengericht den gesamten Vertrag wegen Sittenwidrigkeit für nichtig erklären. Eine anwaltliche, ausgewogene Vertragsgestaltung ist daher zwingend notwendig.

Alternative: Die Trennungsfolgenvereinbarung

Ein Vertrag muss nicht zwingend vor oder während der glücklichen Ehe geschlossen werden. Auch wenn die Trennung bereits vollzogen ist, können Ehegatten eine sogenannte Trennungsfolgenvereinbarung (oder Scheidungsfolgenvereinbarung) schließen. Darin einigen sich beide außergerichtlich über Hausrat, Unterhalt und Zugewinn. Dies ist der sicherste Weg zu einer schnellen, kostengünstigen und einvernehmlichen Scheidung.

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FAQ – Häufige Fragen

Muss ein Ehevertrag vom Notar beurkundet werden?
Ja, das Gesetz schreibt zwingend vor, dass ein Ehevertrag notariell beurkundet werden muss. Ein privat verfasster Vertrag (auch wenn beide unterschrieben haben) ist rechtlich absolut wertlos. Wir entwerfen den Vertrag anwaltlich und begleiten Sie auf Wunsch zum Notartermin in Aachen.
Kann ein bestehender Ehevertrag geändert werden?
Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen geändert, angepasst oder komplett aufgehoben werden. Auch hierfür ist wiederum der Gang zum Notar zwingend erforderlich.