Die absolute Grundvoraussetzung: Das Trennungsjahr
Bevor in Deutschland eine Ehe geschieden werden kann, muss das Prinzip des "Scheiterns der Ehe" festgestellt werden. Der Gesetzgeber verlangt hierfür in der Regel den Ablauf des sogenannten Trennungsjahres. Das bedeutet: Sie müssen mindestens zwölf Monate getrennt von Tisch und Bett gelebt haben, bevor der Scheidungsantrag beim Amtsgericht Aachen (Familiengericht) eingereicht werden darf.
Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist rechtlich möglich, erfordert aber eine strikte räumliche und wirtschaftliche Trennung ("kein gemeinsames Wirtschaften").
Oft gibt es später Streit darüber, wann das Trennungsjahr exakt begonnen hat. Um Verzögerungen im Scheidungsverfahren zu vermeiden, sollten Sie das Datum der Trennung nachweisbar festhalten. Nutzen Sie unsere Trennungsberatung in der Kanzlei am Kaiserplatz, um diese ersten entscheidenden Wochen fehlerfrei zu gestalten.
Einvernehmliche vs. Streitige Scheidung
Wie ein Scheidungsverfahren abläuft, hängt maßgeblich davon ab, wie sehr die Ehegatten bereit sind, sich außergerichtlich zu einigen.
Die einvernehmliche Scheidung: Schnell und kostengünstig
Sind Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidung und die Scheidungsfolgen (wie Unterhalt, Wohnung, Hausrat) einig, sprechen wir von einer einvernehmlichen Scheidung. Der große Vorteil: Hier benötigt rechtlich nur ein Ehegatte einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag vor Gericht lediglich zu. Das spart erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten und schont die Nerven.
Die streitige Scheidung: Konsequente Interessenvertretung
Wenn keine Einigung in Sicht ist – sei es beim Zugewinnausgleich, dem Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder oder der Schuldenaufteilung –, muss das Familiengericht entscheiden. In solchen hochkomplexen Verfahren ist eine kompromisslose und strategisch kluge anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich. Als Fachanwältin setze ich mich hier mit aller juristischen Härte für Ihre Existenzsicherung ein.
Der Ablauf vor dem Familiengericht Aachen
Das Scheidungsverfahren läuft formalisiert ab. Nach Ablauf des Trennungsjahres reiche ich den Scheidungsantrag für Sie beim zuständigen Familiengericht ein.
- Zustellung: Das Gericht stellt den Antrag Ihrem Ehepartner zu.
- Versorgungsausgleich: (sofern nicht durch einen Ehevertrag ausgeschlossen): Das Gericht verschickt Fragebögen zur Klärung der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Dieser Prozess nimmt oft die meiste Zeit (mehrere Monate) in Anspruch.
- Scheidungstermin: Sind alle Auskünfte da, setzt das Gericht den Verhandlungstermin an. Sie und Ihr Ehepartner müssen persönlich erscheinen. Nach der Anhörung verkündet der Richter den Scheidungsbeschluss.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert (basierend auf dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten zzgl. Vermögenswerten). In der Regel trägt bei einer einvernehmlichen Scheidung jeder seine Anwaltskosten selbst, die Gerichtskosten werden geteilt. Wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens die Kosten nicht aufbringen können, beantrage ich für Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH). Der Staat übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten vollständig oder in Raten.
Termin zur Erstberatung vereinbarenFAQ – Häufige Fragen zur Scheidung
📍 Lokale Expertise in der Region Aachen
Nach Ablauf des Trennungsjahres reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht im Justizzentrum Aachen (Adalbertsteinweg) ein. Wir klären Folgefragen wie den Verbleib in der Mietwohnung im umkämpften Wohnungsmarkt im Frankenberger Viertel oder was mit dem gemeinsamen Haus in Alsdorf passiert.
Ihre Fachanwältin in der Städteregion
Neben unserem Kanzleistandort in Aachen vertreten wir Mandanten in der Städteregion und selbstverständlich in der gesamten Bundesrepublik Deutschland:
Aachen-Mitte Aachen-Burtscheid Würselen Alsdorf Eschweiler