Zugewinnausgleich & Vermögensaufteilung in Aachen

Ein Irrglaube hält sich hartnäckig: Bei der Scheidung wird alles einfach halbiert. Falsch! Erfahren Sie, wie der gesetzliche Zugewinnausgleich wirklich berechnet wird und wie wir Ihr Vermögen und Ihre Immobilie schützen.

Der gesetzliche Güterstand: Die Zugewinngemeinschaft

Wenn Sie bei der Eheschließung keinen Ehevertrag beim Notar geschlossen haben, leben Sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Viele Menschen in Aachen glauben, das bedeute, dass ab der Heirat alles beiden gemeinsam gehört. Das ist rechtlich nicht korrekt.

Während der Ehe bleiben die Vermögensmassen der Ehepartner komplett getrennt. Wer ein Auto kauft, dem gehört es. Wer ein Konto eröffnet, dem gehört das Geld darauf. Erst im Falle einer Scheidung wird abgerechnet: Wer hat während der Ehe mehr Vermögen (den sogenannten "Zugewinn") erwirtschaftet? Derjenige muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen.

Wie wird der Zugewinn berechnet?

Um den Zugewinnausgleich exakt zu berechnen, verlangt das Familiengericht eine präzise Aufstellung des Vermögens zu zwei entscheidenden Stichtagen:

Die Differenz aus Endvermögen abzüglich Anfangsvermögen ist der jeweilige Zugewinn. Hat Ehegatte A einen Zugewinn von 100.000 Euro erzielt und Ehegatte B einen Zugewinn von 20.000 Euro, so muss Ehegatte A die Hälfte der Differenz (also 40.000 Euro) als finanzielle Ausgleichszahlung an B leisten.

Gefahr: Vermögensverschiebungen vor der Scheidung

Manche Ehepartner versuchen, nach der Trennung noch schnell Gelder beiseitezuschaffen, Konten abzuräumen oder Vermögenswerte an Verwandte zu überschreiben, um das Endvermögen "künstlich" kleinzurechnen. Sichern Sie sich ab! Ich mache für Sie weitreichende Auskunftsansprüche (sogar rückwirkend auf den Zeitpunkt der Trennung) geltend, um solche Manipulationen aufzudecken.

Sonderfall: Die gemeinsame Immobilie

Die größte wirtschaftliche Herausforderung bei einer Scheidung ist meist die gemeinsame Immobilie in Aachen oder Umgebung. Oft stehen beide Ehegatten im Grundbuch und beide haften für den noch laufenden Bankkredit (Schuldenaufteilung). Wenn eine Einigung schwerfällt, gibt es grundsätzlich drei Lösungen:

  1. Auszahlung / Übernahme: Ein Ehepartner übernimmt das Haus allein, lässt den anderen aus dem Grundbuch streichen, übernimmt den Bankkredit allein und zahlt den anderen Partner aus. Die Auszahlungssumme fließt meist direkt in die Berechnung des Zugewinns ein.
  2. Gemeinsamer Verkauf: Die Immobilie wird auf dem freien Markt verkauft. Von dem Erlös wird zunächst der Bankkredit abgelöst, der verbleibende Rest wird aufgeteilt.
  3. Teilungsversteigerung: Können sich die Ehepartner absolut nicht einigen, kann als letztes Mittel (oft mit finanziellen Einbußen) die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragt werden.

Als Fachanwältin ist es mein oberstes Ziel, eine unwirtschaftliche Zwangsversteigerung zu vermeiden und durch geschickte Verhandlung außergerichtliche Lösungen für Ihr Immobilienvermögen zu finden.

Schenkungen und Erbschaften während der Ehe

Eine häufig gestellte Frage: "Fällt mein Erbe auch in den Zugewinn?" Die klare Antwort lautet: Nein, grundsätzlich nicht. Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehe erbt oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht geschenkt bekommt, wird dem sogenannten Anfangsvermögen hinzugerechnet. Es wird also so behandelt, als hätten Sie es schon vor der Ehe besessen. Lediglich die Wertsteigerung der Erbschaft während der Ehe fällt in den Ausgleich.

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FAQ – Häufige Fragen zum Vermögensausgleich

Wird der Zugewinn automatisch bei der Scheidung mitverhandelt?
Nein! Anders als der Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) wird der Zugewinnausgleich vom Familiengericht Aachen nur dann verhandelt, wenn ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt. Erfolgt kein Antrag, wird das Vermögen nicht vom Gericht ausgeglichen.
Wann verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich?
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt regulär in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde. Warten Sie jedoch nicht so lange, da die Durchsetzung und die Beweisführung mit den Jahren immer schwieriger werden.

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