Schuldenaufteilung & Hausfinanzierung bei Scheidung

Wer zahlt den Immobilienkredit weiter? Wer haftet für den überzogenen Dispo? Die Aufteilung von gemeinsamen Schulden nach einer Trennung birgt enorme finanzielle Risiken. Ich schütze Sie vor unberechtigten Forderungen der Banken und des Ex-Partners.

Das Prinzip der "Gesamtschuldnerschaft"

In einer funktionierenden Ehe werden Kredite für das Eigenheim, das Familienauto oder neue Möbel meist von beiden Ehegatten gemeinsam bei der Bank unterschrieben. Juristisch gesehen haften Sie in diesem Moment als Gesamtschuldner.

Das bedeutet: Der Bank ist es bei einer Trennung völlig egal, wer das Auto fährt oder wer im Haus wohnen bleibt. Die Bank kann sich aussuchen, von wem sie das Geld verlangt – und sie wendet sich in der Regel an denjenigen, bei dem mehr zu holen ist. Selbst wenn ein Partner die monatliche Rate nicht mehr zahlen kann oder will, haften Sie als Mitunterzeichner gegenüber der Bank weiterhin auf die volle Summe.

⛔ Achtung: Alleinige Kredite des Partners

Ein weit verbreiteter Irrtum in Aachen ist: "Wir sind verheiratet, also hafte ich auch für seine/ihre Schulden." Das ist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft falsch! Haben Sie einen Darlehensvertrag Ihres Partners nicht mitunterschrieben (und auch keine Bürgschaft übernommen), haften Sie gegenüber der Bank auch nicht für diese Schulden.

Der Innenausgleich zwischen den Ehegatten

Zwar haften bei gemeinsamen Krediten beide nach außen (gegenüber der Bank), doch im sogenannten Innenausgleich (zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner) gilt meist eine hälftige Aufteilung. Zahlt nach der Trennung nur ein Partner die volle Kreditrate weiter ab, kann er in der Regel die Hälfte der Rate vom anderen Partner zurückfordern.

Die Ausnahme: Die gemeinsame Immobilie

Der wohl komplexeste Fall ist die gemeinsame Baufinanzierung in Aachen. Zieht ein Partner nach der Trennung aus dem Haus aus, weigert er sich oft, weiter Raten für ein Haus zu zahlen, das er nicht mehr bewohnt. Der verbleibende Partner übernimmt die Ratenzahlung dann oft allein.

Die juristische Lösung: Diese alleinigen Ratenzahlungen werden im Familienrecht nicht einfach isoliert betrachtet, sondern fließen in die Berechnung des Trennungsunterhalts oder Kindesunterhalts mit ein (sie wirken einkommensmindernd). Zudem muss der Partner, der im Haus bleibt, dem ausgezogenen Partner unter Umständen eine "Nutzungsentschädigung" (ähnlich einer Miete) zahlen. Wir berechnen dieses komplexe Geflecht aus Raten, Miete und Unterhalt für Sie rechtssicher.

Lösungen für gemeinsame Schulden

Um saubere Verhältnisse für die Scheidung zu schaffen, gibt es mehrere Herangehensweisen, die wir mit Ihnen und den Kreditinstituten verhandeln:

Beratungstermin zur Schuldenklärung anfragen

FAQ – Häufige Fragen

Was passiert mit dem überzogenen gemeinsamen Girokonto?
Haben Sie ein gemeinsames "Oder-Konto" (auf das beide vollen Zugriff haben), haften bei einer Überziehung grundsätzlich beide Ehegatten für den Ausgleich des negativen Saldos – unabhängig davon, wer das Geld tatsächlich ausgegeben hat. Auch hier greift der hälftige Innenausgleich. Sichern Sie gemeinsame Konten daher direkt nach der Trennung rechtlich ab.
Kann mein Ex-Partner ohne mein Wissen Kredite aufnehmen?
Ja, jeder Ehegatte kann für sich allein Verträge schließen. Für diese allein aufgenommenen Kredite haften Sie jedoch nicht mit. Eine Ausnahme bilden nur "Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs" (z.B. Lebensmitteleinkauf, notwendige Kleidung für die Kinder). Dafür kann auch der andere Ehegatte herangezogen werden.

📍 Lokale Expertise in der Region Aachen

Haben Sie gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner Kredite aufgenommen, um beispielsweise eine Immobilie in Burtscheid, Würselen oder Stolberg zu finanzieren? Gegenüber der Sparkasse, Volksbank oder anderen Kreditinstituten haften oft beide weiter. Wir klären den Gesamtschuldnerausgleich in Aachen.