Das Prinzip der "Gesamtschuldnerschaft"
In einer funktionierenden Ehe werden Kredite für das Eigenheim, das Familienauto oder neue Möbel meist von beiden Ehegatten gemeinsam bei der Bank unterschrieben. Juristisch gesehen haften Sie in diesem Moment als Gesamtschuldner.
Das bedeutet: Der Bank ist es bei einer Trennung völlig egal, wer das Auto fährt oder wer im Haus wohnen bleibt. Die Bank kann sich aussuchen, von wem sie das Geld verlangt – und sie wendet sich in der Regel an denjenigen, bei dem mehr zu holen ist. Selbst wenn ein Partner die monatliche Rate nicht mehr zahlen kann oder will, haften Sie als Mitunterzeichner gegenüber der Bank weiterhin auf die volle Summe.
Ein weit verbreiteter Irrtum in Aachen ist: "Wir sind verheiratet, also hafte ich auch für seine/ihre Schulden." Das ist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft falsch! Haben Sie einen Darlehensvertrag Ihres Partners nicht mitunterschrieben (und auch keine Bürgschaft übernommen), haften Sie gegenüber der Bank auch nicht für diese Schulden.
Der Innenausgleich zwischen den Ehegatten
Zwar haften bei gemeinsamen Krediten beide nach außen (gegenüber der Bank), doch im sogenannten Innenausgleich (zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner) gilt meist eine hälftige Aufteilung. Zahlt nach der Trennung nur ein Partner die volle Kreditrate weiter ab, kann er in der Regel die Hälfte der Rate vom anderen Partner zurückfordern.
Die Ausnahme: Die gemeinsame Immobilie
Der wohl komplexeste Fall ist die gemeinsame Baufinanzierung in Aachen. Zieht ein Partner nach der Trennung aus dem Haus aus, weigert er sich oft, weiter Raten für ein Haus zu zahlen, das er nicht mehr bewohnt. Der verbleibende Partner übernimmt die Ratenzahlung dann oft allein.
Die juristische Lösung: Diese alleinigen Ratenzahlungen werden im Familienrecht nicht einfach isoliert betrachtet, sondern fließen in die Berechnung des Trennungsunterhalts oder Kindesunterhalts mit ein (sie wirken einkommensmindernd). Zudem muss der Partner, der im Haus bleibt, dem ausgezogenen Partner unter Umständen eine "Nutzungsentschädigung" (ähnlich einer Miete) zahlen. Wir berechnen dieses komplexe Geflecht aus Raten, Miete und Unterhalt für Sie rechtssicher.
Lösungen für gemeinsame Schulden
Um saubere Verhältnisse für die Scheidung zu schaffen, gibt es mehrere Herangehensweisen, die wir mit Ihnen und den Kreditinstituten verhandeln:
- Schuldhaftentlassung: Ein Partner übernimmt den Kredit allein, und die Bank entlässt den anderen Partner offiziell aus der Haftung. (Die Bank stimmt hier meist nur zu, wenn der verbleibende Partner ausreichend Bonität besitzt).
- Verkauf & Tilgung: Die gemeinsame Immobilie oder das Auto wird verkauft. Aus dem Erlös wird der Kredit vollständig abgelöst. Ein eventueller Überschuss fließt in den Zugewinnausgleich.
- Freistellungsvereinbarung: Wenn die Bank einer Entlassung aus dem Vertrag nicht zustimmt, vereinbaren wir im Innenverhältnis (z.B. durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung), dass ein Partner den anderen von allen Forderungen der Bank freistellt.
FAQ – Häufige Fragen
📍 Lokale Expertise in der Region Aachen
Haben Sie gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner Kredite aufgenommen, um beispielsweise eine Immobilie in Burtscheid, Würselen oder Stolberg zu finanzieren? Gegenüber der Sparkasse, Volksbank oder anderen Kreditinstituten haften oft beide weiter. Wir klären den Gesamtschuldnerausgleich in Aachen.
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